Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PROGESU e.K., Casteller Str. 44, 65719 Hofheim, Steuernummer: 046 841 01102

Um eine für beide Seiten erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit zwischen PROGESU und seinen Auftraggebern zu gewährleisten, liegen allen Dienstleistungen die unten aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu Grunde.

A) Für Firmenkunden

B) Für Privatkunden

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A) Für Firmenkunden

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma PROGESU e.K. – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
    2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
    3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  2. Vertragsgegenstand

    1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
    2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
    3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
  3. Zustandekommen des Vertrages

    1. Ein Auftrag gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn entweder der Auftraggeber das vorgelegte Angebot des Dienstleisters oder der Dienstleister die Anfrage des Auftraggebers schriftlich (Brief oder Email, auch formlos) bestätigt hat.
    2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung kann auf Wunsch schriftlich beschrieben werden.
  4. Stornobedingungen

    1. Der Zeitpunkt bzw. Zeitraum des Auftrages wird nach Absprache festgelegt.
    2. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag bis 10 Werktage vor Durchführung der Leistung kostenfrei schriftlich (Brief oder E-Mail) stornieren.
    3. Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag erst innerhalb von 10 Werktagen vor Durchführung storniert, werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt.
    4. Wird die Veranstaltung weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder die Teilnehmenden erscheinen nicht, wird das volle Honorar (100%) in Rechnung gestellt.
    5. Bei fortlaufenden Aufträgen (z.B. bei wöchentlich stattfindenden Gruppentrainings) kann eine Einheit bis zu 5 Werktage vorher kostenfrei verschoben werden. Eine kostenfreie Stornierung ab der ersten Einheit ist nicht mehr möglich.
    6. Outdoorkurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, mit Ausnahme von Unwetter, Gewitter, starkem Sturm und Hagel. Für wetterbedingt ausgefallene Einheiten vereinbaren beide Seiten einen Ersatztermin.
    7. Ansprüche und Stornokosten Dritter (Materialkosten o.ä.) sind in jedem Fall in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.
    8. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
    9. Alle von PROGESU angebotenen Maßnahmen werden von qualifiziertem Personal durchgeführt. Bei Ausfall (z.B. krankheitsbedingt) bemüht sich der Dienstleister um entsprechend qualifizierten Ersatz. Sollte dieser trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, behält sich der Dienstleister vor die Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen. In diesem Fall einigen sich beide Parteien auf einen Ersatztermin.
    10. Der Dienstleister ist berechtigt Aufträge an Dritte zu vergeben, sofern diese über entsprechende Qualifikation verfügen
  5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

    1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die vereinbarten Maßnahmen, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
    2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
    3. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, Materialien und das nötige Personal. Eventuelle Kosten für Räumlichkeiten oder Verbrauchsmaterial sind vom  Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
    4. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs und -inhaltes beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
  6. Zahlungsbedingungen

    1. Dienstleistungen werden nach Beendigung des Auftrages in Rechnung gestellt. Bei mehrwöchigen Aufträgen erfolgt die Abrechnung nach 50% des Auftragsvolumens. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Diese Modalitäten gelten sofern nicht anders vereinbart.
    2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
    3. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Diese wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
    4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der in Rechnung gestellte Betrag 10 Werktage nach Erhalt in voller Höhe zu begleichen.
  7. Haftung

    1. Die Teilnahme an Angeboten des Dienstleisters findet auf eigene Gefahr statt. Der Dienstleister geht grundsätzlich davon aus, dass bei den Teilnehmenden keine gesundheitlichen Bedenken bestehen oder er über etwaige vor Veranstaltungsbeginn zumindest mündlich informiert wird. Darüber hat der Auftraggeber die Teilnehmenden zu informieren. In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  8. Angabe von Referenzen

    1. Nach Auftragsdurchführung ist es dem Dienstleister gestattet den Auftraggeber als Referenz in Listenform zu veröffentlichen. Sollte aus Sicht des Auftraggebers nicht gewollt sein, ist der Dienstleister umgehend schriftlich zu informieren. Eine Präsentation des Logos setzt eine vorherige Anfrage durch den Dienstleister voraus sowie eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber.
    2. Dem Auftraggeber ist es gestattet Bildaufnahmen u.ä. anzufertigen und intern zu veröffentlichen. Eine externe Veröffentlichung, z.B. Social Media bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters, welche er jederzeit widerrufen kann.
    3. Bildaufnahmen u.ä., welche durch den Auftragnehmer angefertigt und veröffentlicht werden, bedürfen der Zustimmung durch die Teilnehmer.
  9. Copyright

    1. Schulungsunterlagen und –präsentationen dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Genehmigung von PROGESU in irgendeiner Form reproduziert, verarbeitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
  10. Gerichtsstand

    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
    2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juritische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Progesu, Sitz von Progesu.

 

B) Für Privatpersonen

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von PROGESU, nachstehend „Dienstleister“ genannt, mit seinem Vertragspartner / seiner Vertragspartnerin, nachstehend "Teilnehmer*" genannt.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  2. Vertragsgegenstand

    1. Der Veranstalter bietet Gesundheitskurse an. Diese können von maximal 15 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und über sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
  3. Zustandekommen des Vertrages

    1. Ein Vertrag gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn sich der Teilnehmer schriftlich (Anmeldeformular, Brief oder Email) bzw. über die Internetpräsenz von PROGESU angemeldet hat und PROGESU die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.
    2. Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr für gegenstandslos erklärt werden. Sollten nach Anmeldung auftretende gesundheitliche Einschränkungen, die eine Teilnahme unmöglich machen, der Grund der Absage sein, kann die Anmeldung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.
    3. Grundsätzlich dürfen Teilnehmer oder Dritte eine Anmeldung für andere vornehmen. In diesem Fall wird der Anmeldende zum Vertragspartner bis der Teilnehmer seine Kursgebühr bezahlt hat.
    4. Der Veranstalter behält sich vor, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, z.B. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die gemieteten Räumlichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen.
  4. Vertragsdauer und Zahlungsbedingungen

    1. Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung und endet mit der letzten Kurseinheit.
    2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    3. Der Teilnehmer erhält seine Zahlungsaufforderung per Rechnung
    4. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    5. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
    6. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
  5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

    1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
    2. Werden einzelne Einheiten durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, hat dieser grundsätzlich keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Bei  Ausfällen aus gesundheitlichen Gründen mit einer Dauer von mehr als vier Wochen können individuelle Lösungen gefunden werden.
    3. Outdoorkurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, mit Ausnahme von Unwetter, Gewitter, starkem Sturm und Hagel. Für wetterbedingt ausgefallene Einheiten vereinbaren beide Seiten einen Ersatztermin.
  6. Haftung

    1. Die Teilnahme an Angeboten des Dienstleisters findet auf eigene Gefahr statt. Der Dienstleister geht grundsätzlich davon aus, dass bei den Teilnehmenden keine gesundheitlichen Bedenken bestehen oder er über etwaige vor Veranstaltungsbeginn zumindest mündlich informiert wird. In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
    3. Viele Angebote des Dienstleisters sind nach §20 SGB V zertifiziert. Für Informationen über einen möglichen Zuschuss zur Teilnahmegebühr und dessen Voraussetzungen empfehlen wir dem Teilnehmer sich direkt mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Der Dienstleister ist diesbezüglich außen vor, sofern er seinen formalen Verpflichtungen (Zertifizierung, Rechnungstellung, Führen einer Teilnahmeliste und Teilnahmebescheinigung) nachkommt.
  7. Gerichtsstand

    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Hofheim, Mai 2020

         

*Zur vereinfachten Formulierung wird in den folgenden Ausführungen ausschließlich die männliche Form „Teilnehmer“ verwendet. Selbstverständlich sind hier auch alle Teilnehmerinnen und Diverse angesprochen.